Die Behandlungskosten belaufen sich auf 90,00 Euro je Behandlung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tage unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Krankenkassen zu begleichen.
Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch (Montagstermine gerne per E-Mail) abgesagt werden. Ich versuche, auch kurzfristig abgesagte Termine anderweitig zu vergeben. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird dem Patienten*innen eine Verdienstausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Abhängig von Ihrer Versicherung gibt es folgende Möglichkeiten auf Kostenerstattung:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Bisweilen werden osteopathische Behandlungen nur anteilig und nur von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Informieren Sie sich daher bitte im Vorfeld der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse. Einige gesetzliche Krankenkassen erbeten für eine Beteiligung an den entstanden Kosten ein ärztliches Rezept.
Private Krankenversicherung / Beihilfestellen / private Zusatzversicherung:
Abhängig von Ihrem Versicherungstarif übernehmen die privaten Kranversicherungen die Kosten für die von mir angebotenen Leistungen. Nach Behandlungsende erstelle ich eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können, um die Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen.